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Fachbereich 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Forchheim, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 3
Tel. 09191 / 86-3105
Fax 09191 / 86-3008
E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Achtung Zuständigkeitswechsel !
Seit dem 01.01.2020 übernimmt die IHK für bayerische Gewerbetreibende, die eine Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer ausüben, die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsstelle von den hierfür bis 31.12.2019 zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Weitere Informationen hierzu sowie Antragsformulare finden Sie unter www.ihk-muenchen.de/34c-gewo oder unter IHK-Service: 089/5116-0
Information zur Prüfungspflicht für Bauträger und Baubetreuer !
Bitte beachten Sie, dass Prüfungsberichte und Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2018 vollständig von den Kreisverwaltungsbehörden bearbeitet und abgeschlossen werden, auch wenn diese Unterlagen in Einzelfällen erst nach dem 01.01.2020 bei der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der IHK München eingehen sollten.
Für die Entgegennahme von Prüfungsberichten und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 ist dann die IHK für München und Oberbayern zuständig.
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 3
Tel. 09191 / 86-3105
Fax 09191 / 86-3008
E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Gewerberecht, Schornsteinfegergesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Makler und Bauträger (§ 34a ff)
Frau Vasold
09191 / 86-3105
Achtung Zuständigkeitswechsel !
Seit dem 01.01.2020 übernimmt die IHK für bayerische Gewerbetreibende, die eine Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer ausüben, die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsstelle von den hierfür bis 31.12.2019 zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Weitere Informationen hierzu sowie Antragsformulare finden Sie unter www.ihk-muenchen.de/34c-gewo oder unter IHK-Service: 089/5116-0
Information zur Prüfungspflicht für Bauträger und Baubetreuer !
Bitte beachten Sie, dass Prüfungsberichte und Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2018 vollständig von den Kreisverwaltungsbehörden bearbeitet und abgeschlossen werden, auch wenn diese Unterlagen in Einzelfällen erst nach dem 01.01.2020 bei der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der IHK München eingehen sollten.
Für die Entgegennahme von Prüfungsberichten und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 ist dann die IHK für München und Oberbayern zuständig.
Informationen zur Reisegewerbekarte
Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online benatragen (pdf)
[ Aufgabenbereiche > Sicherheit, Gesundheit, Verbraucherschutz > Sicherheit und Ordnung ]