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Fachbereich 35 - Gesundheitsamt


Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-3550
Fax 09191 / 86-3508
E-Mail: gesundheitsamt@lra-fo.de


Ihre Ansprechpartner:

Sekretariat Gesundheitsamt
Frau Janson
09191 / 86-3550
Sekretariat Gesundheitsamt
Frau Kleinert
09191 / 86-3550


Merkblatt Tuberkulose

Krankheitsbild
Die Tuberkulose ist eine durch Mykobakterien hervorgerufene Infektionskrankheit, die weltweit zunimmt. Auch im Landkreis Forchheim erkranken jährlich noch bis zu 10 Personen an einer Tuberkulose.

Die Erstinfektion mit Tuberkulose verläuft meist symptomlos. Gelegentlich wird jedoch eine Abgeschlagenheit verbunden mit Müdigkeit bemerkt.

Typisch sind der Appetitverlust, der zu einer Gewichtsabnahme und einer leichten Temperaturerhöhung führt. Chronisches Hüsteln und Nachtschweiß veranlassen dann meistens weitere ärztliche Untersuchungen.

Übertragung und Ausbreitung der Tuberkulose
Die Tuberkulose wird meist von Menschen weitergegeben, die von ihrer Erkrankung noch nichts wissen. Bei infektiösen Patienten gelangen über Sprechen, Husten und Niesen Bakterien in die Luft.
Von anderen Menschen werden diese Bakterien eingeatmet.
Aber nicht jede stattgefundene Infektion führt zu einer Erkrankung.

Liegt jedoch eine gewisse Disposition vor, so kann nach Wochen, Monaten bis zu Jahren eine Erkrankung in der Lunge oder auch in anderen Organen auftreten.

Diagnostische Maßnahmen
Zur Diagnose der Tuberkulose stehen prinzipiell verschiedene Methoden, die zum Teil auch kombiniert werden können, wie z. B. eine Blutuntersuchung oder eine Röntgenaufnahme der Lunge zur Verfügung. Diese Tests werden in der Regel 6 - 8 Wochen nach einer Tuberkuloseinfektion positiv.

Die Untersuchungen zeigen bei positivem Ausfall nur, dass eine Infektion mit Tuberkuloseerregern stattgefunden hat. Sie geben keine Auskunft darüber, ob zur Zeit eine Erkrankung oder gar eine Ansteckungsgefahr für andere Personen vorliegen. Deswegen werden dann gegebenenfalls weitere Untersuchungen durch den behandelnden Lungenfacharzt nötig.

Bekämpfung der Tuberkulose

Ziel der Gesundheitsbehörden ist es, den Infektionsweg von Mensch zu Mensch zu unterbrechen. Es werden deswegen in der Umgebung eines Kranken in enger Absprache mit den niedergelassenen Fachärzten die oben erwähnten vorsorglichen Untersuchungen organisiert oder durchgeführt.
Diese sind nach den §§ 16 und 25 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) duldungspflichtig.

Vorsorge
Einen wirksamen Schutz vor Einatmen der Tuberkuloseerreger gibt es nicht, da die erkrankten Personen meistens von ihrer Bakterienausscheidung nichts wissen.

Eine Impfung gegen Tuberkulose wird zur Zeit in Deutschland nicht mehr öffentlich empfohlen.

Ist durch die oben erwähnten Tests eine latente Tuberkuloseinfektion wahrscheinlich, ohne dass Krankheitszeichen oder Röntgenbefunde der Lunge bereits vorliegen, wird den betroffenen Personen eine präventive Therapie empfohlen.

Diese Therapie eliminiert eingedrungene Erreger und verhindert langfristig die Erkrankung an Tuberkulose. Eine solche mehrmonatige Therapie ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
 
Weiter Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich 35 - Gesundheitsamt - gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Lungeninformationsdienst
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

[ Aufgabenbereiche > Sicherheit, Gesundheit, Verbraucherschutz > Gesundheitsamt ]
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