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Fachbereich 35 - Gesundheitsamt


Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-3545 (nur vormittags)
Fax 09191 / 86-3508
E-Mail: schuluntersuchung@lra-fo.de

 

 

Online Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung



Ihre Ansprechpartner:

Schuleingangsuntersuchung, Impfbuchkontrolle
Fachkräfte der Sozialmedizin
09191 / 86-3545


Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

In den letzten Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur frühkindlichen Entwicklung verändert, mit größerer Bedeutung für die Gestaltung des Schuleinstiegs und der darauf bezogenen Diagnostik. Es ist daher weniger die Frage zu stellen, ob ein Kind „schulfähig" ist, sondern vielmehr, ob es Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes erfolgreich erprobt.

Der Landkreis Forchheim führt daher die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) seit Juni 2023 durch. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Landratsamt Forchheim, Fachbereich Gesundheitsamt, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim im Haus A Ebene 1 Zimmer 142 statt (Haupteingang - erster Trakt rechts - ehemalige Führerscheinstelle).

Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei auffälliger Untersuchung könnte künftig länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden, was den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern würde. Es geht also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen".

Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Sie werden aber nicht früher eingeschult.

Die entsprechende Einladung zur rSEU mit näheren Informationen erhalten die Eltern vom Gesundheitsamt.

Bei der Schuleingangsuntersuchung führt die Fachkraft der Sozialmedizin ergänzend zur vorgelegten altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung einen Seh- und Hörtest durch. Sie erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes. Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung wird untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufga-ben gestellt – zum Beispiel etwas nachsprechen oder zeichnen. Die Fachkraft sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können. Anhand des gelben Untersuchungsheftes kann sie feststellen, welche Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.

Die Kinder erhalten eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Schuleinschreibung in der Schule vorgelegt werden muss. Befunde die für die Schule relevant sind, werden weitergeleitet.

Bei Bedarf wird zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt.

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sowie an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder vorgeschrieben (Artikel 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG).

Werden die rSEU oder bei entsprechender Indikation die Schulärztliche Untersuchung nicht wahrgenommen, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.


Weitere Informationen
Anamnesebogen rSEU (pdf)
Vollmacht rSEU (pdf)
So fördern Sie Ihr Kind im Familienalltag (pdf)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
www.kindergesundheit-info.de - ein Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

[ Aufgabenbereiche > Sicherheit, Gesundheit, Verbraucherschutz > Gesundheitsamt ]
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