Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Ebene 0
Tel. 09191 / 86-3550
Fax 09191 / 86-3508
E-Mail: gesundheitsamt@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Lebensmittel-Bescheinigungen
(Lebensmittelzeugnis/ ehemals Gesundheitszeugnis/ Belehrung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001 § 43 Abs. 1 (IfSG))
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit hygienisch besonders empfindlichen Lebensmitteln wie
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
- Eiprodukte,
- Säuglings- und Kindernahrung,
- Speiseeis und Speiseeis-Halberzeugnisse,
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage,
- Feinkost-, Rohkost und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen,
- andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen undKeimlingen zum Rohverzehr
umgehen, diese behandeln und in Verkehr bringen, benötigen vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten niedergelassenen Arztes.
Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter. Eine Unterbrechung oder Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 IfSG.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Forchheim hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.
Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?
Für Praktikas in Schulen gibt es eine Gebührenbefreiung. Hier müssen sie vorab eine entsprechende E-Mail an die Mailadresse gesundheitsamt@lra-fo.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:
https://fo.gotzg.de.
Bereits ausgestellte Gesundheitszeugnisse nach dem früher gültigen Bundesseuchengesetz (§ 18 BSeuchG) gelten als Erstbelehrung nach dem derzeit gültigen IfSG. Für die Folgebelehrung ist ausschließlich der Arbeitgeber zuständig. Dieser muss die Belehrung bei Aufnahme der Tätigkeit und dann im Folgenden alle 2 Jahre (24 Monate) wiederholen und dokumentieren.
Ehrenamtliche Helfer
Wichtiger Hinweis für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen(Kindergarten- und Schulfeste): Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sind von der Belehrungspflicht ausgenommen.
Der Infektionsschutz der Bevölkerung ist bei solchen Veranstaltungen dadurch sichergestellt, dass der Personenkreis- unabhängig davon ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel herstellt und in den Verkehr bringt- durch ein Merkblatt über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln unterrichtet wird.
Das Merkblatt finden Sie hier:
Leitfaden zum Umgang mit Lebensmittel für ehrenamtliche Helfer (pdf)
[ Aufgabenbereiche > Sicherheit, Gesundheit, Verbraucherschutz > Gesundheitsamt ]