

Sowohl im Schüler-BAföG als auch bei der Aufstiegsfortbildung (AFBG/"Meister-BAföG") treten zum 1. August 2020 Gesetzesänderungen in Kraft, die sich auf Förderungshöhe und -modalitäten beziehen.
Beim Schüler-BAföG bedeutete die Gesetzesänderung vom 1. August 2019 eine stufenweise Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge. Die nächste Erhöhung findet nun zum 1. August 2020 statt.
Die Gesetzesänderung im AFBG/Meister-BAföG bringt mehrere Neuerungen mit sich, z. B.:o die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss (100 Prozent) ausgebaut (vormals 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen)o der Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöhto der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildung steigt von 40 auf 50 Prozent bei Unternehmensgründung bzw. –übernahme und dauerhafter Neubeschäftigung mindestens eines Azubis bzw. eines Vollzeitbeschäftigten erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld (Auskünfte erteilt die KfW-Bank).
Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum BAföG finden Sie unter www.bafög.de.Die Antragsunterlagen und weitere Infos zum AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bei Fragen und für Beratungen können Sie sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Forchheim, Frau Wagner, Tel.: 09191/86-2403 wenden. Aufgrund der aktuellen Umstände bitten wir von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen.
BAföG: ab Klasse 10
- Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen (einjährig), Fachoberschulen (zweijährig, ohne abgeschlossene Berufsausbildung) nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung.
- Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
- Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), BOS
- Akademien
- (Fach-)Hochschulen
BayAföG
- Realschulen und Gymnasien: Klasse 5 bis 9
- Wirtschaftsschulen: Klasse 7 bis 9
- nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung, weltanschaulich gebundenen Schulen und bei kirchlich geführten Internaten.
AFBG
Beruflicher Aufstieg in Teilzeit- und Vollzeitform: Meisterlehrgänge, Fachschulen, Fachakademien
Fördervoraussetzungen:
- mindestens 400 Unterrichtsstunden
- öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung
- jetzt angestrebte Weiterbildung ist höherwertiger als die vorangegangene berufliche Ausbildung
ACHTUNG: Hochschulstudiengänge sind nicht nach dem AFBG förderungsfähig!
Welches Amt für Ausbildungsförderung ist für welche Schule zuständig?
Für die BAföG-/ BayAföG-Förderung von Ausbildungen an den aufgeführten Schulen mit Ausnahme der Hochschulen und Fachhochschulen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden (Kreisfreie Stadt, Landkreis) zuständig. Welches Amt örtlich zuständig ist, richtet sich nach der Schulart und unter Umständen auch nach den persönlichen Familienverhältnissen. Für die BOS ab Klasse 12 ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist. Im Zweifelsfall einfach beim Landratsamt Forchheim unter 09191/86-2403 nachfragen!
Für die Förderung eines (Fach-)Hochschulstudiums ist das örtliche Studentenwerk zuständig.
Für die AFBG-Förderung ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.
Die gesetzlichen Grundlagen sowie zahlreiche weitere Informationen und die jeweiligen Antragsvordrucke finden Sie unter der Internetadresse: www.bafög.de (Schüler-BAföG) und unter www.aufstiegs-bafoeg.de (Aufstiegs-BAföG). Sie können die dort befindlichen Vordrucke gleich an Ihrem PC ausfüllen und die fertig ausgefüllten Vordrucke anschließend ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass Anträge immer ca. 2 Monate vor Schuljahresbeginn gestellt werden sollten. Eine Förderung kann es immer frühestens ab Beginn der Ausbildung geben. Hierbei ist zu beachten, dass eine Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich ist. (Beispiel: Wer den Antrag erst im Oktober abgibt, kann für September keine Förderung mehr erhalten.)
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung!
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