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Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz


Landratsamt Forchheim, Naturschutz
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-4200
Fax: 09191 / 86-884200
E-Mail: naturschutz@lra-fo.de


Ihre Ansprechpartner:

Fachbereichsleitung, Verwaltung rechtlich
Frau Lämmlein
09191 / 86-4200
Verwaltung rechtlich
Herr Maltenberger
09191 / 86-4202
Pferdekennzeichen und Reiten in der freien Natur, Zeltlager und offene Feuerstätten / unverwahrte Feuer
Frau Roppelt
09191 / 86-4205


Zeltlager und offene Feuerstätten / unverwahrte Feuer
Beim erlaubten Zelten sowie beim Entzünden und Betreiben offener Feuerstätten / unverwahrter Feuer sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden. Danach hat jeder nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wild lebende Tiere und Pflanzen soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenenfalls wiederhergestellt werden. Die Durchführung eines Zeltlagers ist frühzeitig durch das entsprechende Formular (pdf) zu beantragen.

Ratgeber Freizeit und Natur - Natürlich Zelten und Biwakieren
Ratgeber Freizeit und Natur - rechtliche Hinweise zum Grill-, Lager- und Traditionsfeuer in der freien Natur


Pferdekennzeichen und Reiten in der freien Natur
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten. Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Betätigungen, die primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Interessen wie etwa bei Wettkämpfen dienen, werden dagegen nicht vom Betretungsrecht umfasst. Für diese ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich. Zum Betreten zu Fuß gehört auch das Reiten.

Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden im Bereich des Landkreises Forchheim (pdf)
Anlage zur Verordnung (pdf)
Antrag für ein Pferdekennzeichen (pdf)
Ratgeber Freizeit und Natur - Reiten
Regeln für das Reiten im Wald
"Zwölf Gebote für das Reiten im Gelände“


Weitere Informationen:
BayernTourNatur
Naturverträgliche Lenkung des Kanufahrens, Klettersports und Höhlentourismus
NaturSportInfo
Ratgeber "Freizeit und Natur"
Rechte und Pflichten bei Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur
Vollzugsbekanntmachung "Erholung in der freien Natur"


[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Naturschutz ]
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