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Fachbereich 23 - Amt für Jugend, Familie und Senioren


Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 wurde  verpflichtend u.a. geregelt, dass Träger der freien Jugendhilfe, wozu auch Vereine und Kirchen zählen, im Rahmen des präventiven Kinderschutzes sich von den Mitarbeiter/-innen, Betreuer/-innen, Jugendleiter/-innen, Helfer/-innen, die im Rahmen der Vereinsjugendarbeit.

  • Kinder und Jugendliche
  • betreuen, beaufsichtigen, erziehen oder ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben,


ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (FZ) vorlegen lassen müssen
.

Das gleiche gilt für Gemeinden, denen Aufgaben der Jugendarbeit nach Art. 30 AGSG übertragen sind und die insoweit als öffentliche Jugendhilfeträger handeln.

Das Gesetz will damit erreichen, dass einschlägig vorbestrafte Personen von einer Mitwirkung bei der Aufgabenwahrnehmung in der Jugendhilfe/Jugendarbeit ferngehalten bzw. ausgeschlossen werden.

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement für die Kinder- und Jugendhilfe nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Das Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein/Träger/Gemeinde ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen. Das Amt für Jugend, Familie und Senioren Forchheim hat daher den gesetzlichen Auftrag, mit allen Trägern der freien Jugendhilfe wie z. B. Vereinen, Kirchen sowie mit den Gemeinden als öffentlichen Jugendhilfeträgern sog. 72a-Verinbarungen zu schließen.



Ihre Ansprechpartner:

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Frau Tiscia
09191 / 86-2300


FAQ zur Umsetzung des § 72a SGB VIII:    Teil I     
                                                           Teil II
fachliche Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts (pdf)
Vereinbarung (pdf)
Aufforderung zur Vorlage eines Führungszeugnisses (doc) (pdf)
Dokumentationshilfe zur Einsichtnahme nach § 72a Abs. 5 (doc) (pdf)
Bestätigung der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (doc) (pdf)
Merkblatt zur Gebührenbefreiung (pdf)
Prüfschema für ehrenamtlich Tätige (pdf)
Muster Selbstverpflichtungserklärung (pdf)


[ Aufgabenbereiche > Jugend, Familie, Senioren, Soziales > Jugendamt ]
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