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Klimafonds


Landratsamt Forchheim, Energie und Klima
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-1092
Fax 09191 / 86-1098
E-Mail: klimafonds@lra-fo.de


Ihre Ansprechpartner:

Klimafonds
Frau Galster
09191 / 86-1092


Beantragung unter klimafonds@lra-fo.de


Der Klimafonds des Landkreises Forchheim fördert Maßnahmen im Gebiet des Landkreises, die dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung dienen. Er ist als Ergänzung zu den Förderprogrammen von Bund und Land zu verstehen und fördert investive Maßnahmen, die bisher nicht durch entsprechende Programme unterstützt werden. Der Fonds besteht aus folgenden Säulen:

Säule A: Energie-Check vor Ort an Bestandsgebäuden

Diese Bürgerberatung vor Ort soll die Lücke im Beratungsangebot zwischen der bisherigen (telefonischen) Initial- und Fördermittelberatung des Landkreises und der privatwirtschaftlichen Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten schließen. Sie wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern durch einen lokalen neutralen Energieberater durchgeführt und zum Teil vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Der Landkreis übernimmt die verbleibenden Kosten und finanziert diese über den eingerichteten Klimafonds des Landkreises Forchheim. Das Vor-Ort-Beratungsgespräch kann, nach erfolgter telefonischer Initialberatung beim Landratsamt Forchheim, für die Bürgerinnen und Bürger gebucht bzw. freigeschaltet werden. Dieses Beratungsangebot hilft insbesondere bei energetischen (Einzel-)Maßnahmen, bei denen die telefonische Beratung durch das Landratsamt nicht ausreicht, aber ein umfangreiches Gutachten durch einen Energieberater (KfW-, BAFA-zertifiziert) nicht unbedingt notwendig ist.
Bei der Anmeldung für den Vor-Ort-Termin bei Ihnen zu Hause können Sie eine Beratung zu folgenden Themenbereichen wählen:
Strom-/Wärmeverbrauch, Heizungserneuerung, Heizungsoptimierung, Solarwärme, Photovoltaik, Gebäudehülle.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Forchheim.

Säule B: Energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie (Brauchwasserwärmepumpen)

Der Landkreis fördert Brauchwasserwärmepumpen in Kombination mit PV-Anlagen (SG-Ready). Der Fördersatz beträgt 200,- € (brutto) je Gebäude.

Antragsberechtigt sind jeweils Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.

Die Förderung für PV-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) bis 3,9 kWp ohne EEG-Vergütung wird aufgrund der mittlerweile bestehenden bundesweiten Förderung durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf Null Prozent eingestellt.
Bereits seit 01. Mai 2023 musste diese Förderschiene des Landkreises Forchheim gestoppt werden, da aufgrund der bundesweiten Förderung (Wegfall der Mehrwertsteuer) die Anschaffungskosten deutlich gesunkenen und deshalb die Nachfrage sowie die Zahl der Anträge extrem gestiegen waren, sodass der für das gesamte Jahr 2023 vorgesehene Fördertopf (30.000 Euro) mehr als ausgeschöpft war.
Im Übrigen ist die Anschaffung eines Balkonkraftwerks auch ohne zusätzliche Förderung durch den Landkreis wirtschaftlich, da PV-Anlagen und Balkonkraftwerke wie oben erwähnt bereits bundesweit gefördert werden und sich dadurch die Investitionskosten im Jahr 2023 erheblich reduziert haben.

Säule C: Mobilität (S-Pedelecs, Lastenpedelecs)

Es werden S-Pedelecs und Lastenpedelecs, die mit Öko-Strom (PV-Installation oder Ökostromtarif) betrieben werden, gefördert. Der Fördersatz beträgt 200,- € (brutto) je Fahrzeug.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften des Landkreises.


Säule D: Leuchtturmprojekte
Es werden laufende oder abgeschlossene Projekte ausgezeichnet, die einen Mehrwert für den Klimaschutz oder die Klimaanpassung liefern und eine Vorbildfunktion für die Region haben. Dies können z. B. Energieeinsparungs- oder Energieeffizienzvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Klimaschutzprojekte sein.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.




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