

Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-1092
Fax 09191 / 86-1098
E-Mail: klimafonds@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Beantragung unter klimafonds@lra-fo.de
Der Klimafonds des Landkreises Forchheim fördert Maßnahmen im Gebiet des Landkreises, die dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung dienen. Er ist als Ergänzung zu den Förderprogrammen von Bund und Land zu verstehen und fördert investive Maßnahmen, die bisher nicht durch entsprechende Programme unterstützt werden. Der Fonds besteht aus folgenden Säulen:
Säule A: Energie-Check vor Ort an Bestandsgebäuden
Diese Bürgerberatung vor Ort soll die Lücke im Beratungsangebot zwischen der bisherigen (telefonischen) Initial- und Fördermittelberatung des Landkreises und der privatwirtschaftlichen Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten schließen. Sie wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern durch einen lokalen neutralen Energieberater durchgeführt und zum Teil vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Der Landkreis übernimmt die verbleibenden Kosten und finanziert diese über den eingerichteten Klimafonds des Landkreises Forchheim. Das Vor-Ort-Beratungsgespräch kann, nach erfolgter telefonischer Initialberatung beim Landratsamt Forchheim, für die Bürgerinnen und Bürger gebucht bzw. freigeschaltet werden. Dieses Beratungsangebot hilft insbesondere bei energetischen (Einzel-)Maßnahmen, bei denen die telefonische Beratung durch das Landratsamt nicht ausreicht, aber ein umfangreiches Gutachten durch einen Energieberater (KfW-, BAFA-zertifiziert) nicht unbedingt notwendig ist.
Bei der Anmeldung für den Vor-Ort-Termin bei Ihnen zu Hause können Sie eine Beratung zu folgenden Themenbereichen wählen:
Strom-/Wärmeverbrauch, Heizungserneuerung, Heizungsoptimierung, Solarwärme, Photovoltaik, Gebäudehülle.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Forchheim.
Säule B: Energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie (PV-Kleinanlagen, Brauchwasserwärmepumpen)
Es werden zum einen PV-Kleinanlagen (Neuanlagen) bis 3,9 kWp ohne EEG-Vergütung gefördert. Der Fördersatz beträgt 100,- € (brutto) je angefangene kWp und maximal 400,- € (brutto) je Haushalt.
Bitte beachten Sie: Die Förderung von PV-Kleinanlagen ist seit dem 01.05.2023 vorübergehend eingestellt, da aufgrund der stark
gestiegenen Nachfrage bereits alle vorgesehenen Mittel vergriffen sind. Sollten Restmittel im 4. Quartal 2023 verfügbar sein,
informieren wir an dieser Stelle. Anträge die ab dem 01.05.2023 eingehen, werden nicht bearbeitet und werden nicht für
eine spätere Bearbeitung vorgemerkt.
- Förderrichtlinie (pdf)
Zum anderen fördert der Landkreis Brauchwasserwärmepumpen in Kombination mit PV-Anlagen (SG-Ready). Der Fördersatz beträgt 200,- € (brutto) je Gebäude.
- Förderrichtlinie (pdf)
- Antrag (pdf)
Säule C: Mobilität (S-Pedelecs, Lastenpedelecs)
Es werden S-Pedelecs und Lastenpedelecs, die mit Öko-Strom (PV-Installation oder Ökostromtarif) betrieben werden, gefördert. Der Fördersatz beträgt 200,- € (brutto) je Fahrzeug.
- Förderrichtlinie (pdf)
- Antrag (pdf)
Säule D: Leuchtturmprojekte
Es werden laufende oder abgeschlossene Projekte ausgezeichnet, die einen Mehrwert für den Klimaschutz oder die Klimaanpassung liefern und eine Vorbildfunktion für die Region haben. Dies können z. B. Energieeinsparungs- oder Energieeffizienzvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Klimaschutzprojekte sein.
- Förderrichtlinie (pdf)
- Antrag (pdf)
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.
[ Aufgabenbereiche > Energie, Klima > Klimafonds ]