

Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 32 - Zulassungsstelle
Kosten der Neuausstellung der EU-Fahrzeugdokumente
Bei allen Vorgängen der Zulassung, in denen die Neuausstellung der EU-Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich ist, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von bis 14,50 Euro an.
Bei allen Vorgängen der Zulassung, in denen die Neuausstellung der EU-Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich ist, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von bis 14,50 Euro an.
Eine Neuausstellung von Zulassungsbescheinigung I + II ist immer dann erforderlich, wenn Kfz.-Brief und Kfz.-Schein nach bisherigem Muster vorgelegt werden.
Bei Fragen im Einzelfall hierzu erteilt die Zulassungsbehörde gerne Auskunft.[ Aufgabenbereiche > Auto & Verkehr > Zulassungsstelle ]