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Fachbereich 32 - Zulassungsstelle


Feinstaubplaketten - Übersicht und Zuteilung nach Emissionsschlüsselnummern

Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt seit 1. März 2007, unabhängig vom amtlichen Kennzeichen über die nach § 47a Abs. 2 StVZO für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (z. B. technische Prüfstellen oder Kfz-Werkstätten). Dies gilt auch für die Ausgabe von Feinstaubplaketten für ausländische Kraftfahrzeuge.

Weche Feinstaubplakette erhält des betreffende Fahrzeug? (pdf)

 

 



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