

Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 32 - Zulassungsstelle
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Europäischen Gemeinschafts-Mitgliedsstaaten)
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. EWG / COC-Bescheinigung
- Evtl. technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Fahrzeug aus Nicht-EU-Land)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
- Gebühren für neue Zulassungsbescheinigung Teil II (= bisheriger Fz-Brief): 14,30 Euro
- Bescheinigung des Herstellers (Importeurs/Händlers), dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
Achtung: Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht (siehe Vordruck) und
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten.
Hinweis für Minderjährige: Unterschrift(en) und Ausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
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