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Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 32 - Zulassungsstelle


Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Europäischen Gemeinschafts-Mitgliedsstaaten)
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. EWG / COC-Bescheinigung
  • Evtl. technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Fahrzeug aus Nicht-EU-Land)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
  • Gebühren für neue Zulassungsbescheinigung Teil II (= bisheriger Fz-Brief): 14,30 Euro
  • Bescheinigung des Herstellers (Importeurs/Händlers), dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden


Achtung: Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten.


Hinweis für Minderjährige: Unterschrift(en) und Ausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.



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