shadow_content_top
Logo Landkreis Forchheim
Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 32 - Führerscheinstelle


Kontakt und Terminvereinbarung
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim,  Gebäude E, Ebene 0
Tel. 09191 / 86-3209
Fax 09191 / 86-3208
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lra-fo.de


Aufgrund der hohen Auslastung kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa acht Wochen. Müssen fehlende Unterlagen nachgefordert werden, kann sich die Bearbeitung zusätzlich verzögern. Wir bitten Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sobald der Antrag bearbeitet ist bzw. soweit Unterlagen fehlen sollten, werden Sie von uns kontaktiert.

Für eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist eine Terminvereinbarung notwendig. Die Terminbuchung ist online möglich. Die online angezeigten Termine sind dabei die frühest möglichen. Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen durchgeführt werden, die Sie hier angeben. Weitere Leistungen, die Sie nicht gebucht haben, werden nicht bearbeitet. Daneben können Sie einen Termin auch telefonisch unter der Telefonnummer 09191/86-3209 vereinbaren.

Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise können auch ohne Termin abgeholt werden. Wir weisen jedoch daraufhin, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.

Ein Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umtausch einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge kann online gestellt werden. Daneben können Sie uns Ihre Antragsunterlagen auch per Post einreichen oder diese in den Briefkasten des Landratsamtes Forchheim einwerfen. Internationale Führerscheine sind hiervon ausgenommen und müssen vor Ort beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, soweit dieser vollständig zusammen mit allen notwendigen Unterlagen zusammen bei uns eingeht.



Ihre Ansprechpartner:

Führerscheinstelle
Hotline
09191 / 86-3209
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht)
09191 / 86-3202 und 09191 / 86-3214


Pflichtumtausch:

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), sind bis zu den im Folgenden genannten Stichtagen in das aktuell seit 19.01.2013 gültige Format des EU-Kartenführerscheins umzustellen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Papier-Führerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
Vor 1953 19.01.2033  
1953 bis 1958 19.01.2022 bitte jetzt umtauschen
1959 bis 1964 19.01.2023 bitte jetzt umtauschen
1965 bis 1970 19.01.2024 bitte jetzt umtauschen
1971 oder später 19.01.2025 bitte jetzt umtauschen


Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt worden sind (unbefristete EU-Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf dem Führerschein) Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033


Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der graue, rosa bzw. unbefristete Karten-Führerschein seine Gültigkeit.

Zum Umtausch wird benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm), nicht älter als 1 Jahr
  • Alter Führerschein im Original
  • Falls der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Forchheim ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde benötigt. Diese muss direkt von der ausstellenden Behörde an das Landratsamt Forchheim versendet werden.
  • Soweit zusätzlich die Klasse T eingetragen werden soll, ein Nachweis über die Tätigkeiten in der Land- und/oder Forstwirtschaft oder im Gartenbaubetrieb (z.B. aktuelle Rechnung der Berufsgenossenschaft

Ukrainische Führerscheine:

Zu Fragen bezüglich ukrainischer Führerscheine verweisen wir auf die Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und insbesondere auf den Artikel "Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine: Maßnahmen des BMDV" vom 28.03.2024.

Anträge und Formblätter:
Formblatt Zusatzerklärung Direktversand (pdf)
Antrag auf Ausstellung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (pdf)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (pdf)
Zusatzantrag Begleitpersonen für Begleitetes Fahren ab 17 (pdf)
Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheines (pdf)
Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheines (pdf)
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (pdf)
Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (pdf)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (pdf)
Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (pdf)
Kontrollblatt (pdf)
Vertretungsvollmacht (pdf)
Zustimmungserklärung für Begutachtungstellen (pdf)

 

Weitere Informationen
Fristübersicht Pflichtumtausch vor dem 19.01.2013 ausgestellter Führerscheine (pdf)
Informationen Begleitetes Fahren ab 17 (pdf)
Informationen Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis bzw. des Internationalen Führerscheins (pdf)
Änderung der Personalien (pdf)
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (pdf)
Übersicht Schlüsselzahlen, Stand 31.12.2019 (pdf)
Mindestalter für die Fahrerlaubniserteilung (pdf)
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten (pdf)
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb EU und EWR (pdf)
Fact sheet for holders of foreign driving licences from EU and EEA states (pdf)
Fact sheet for holders of foreign driving licences from states outside the European Union and the European Economic Area (pdf)



[ Aufgabenbereiche > Auto & Verkehr > Führerscheinstelle ]
powered by webEdition CMS