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Fachbereich 36 - Abfallwirtschaftsmanagement


Wer ist von der Pflicht zur Gewerbemüllentsorgung betroffen?
Jeder, der ein anmeldepflichtiges Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig ist.
Hierzu gehören alle öffentlichen und privaten Einrichtungen und Betriebe, wie z. B. Gewerbebetriebe, selbstständig oder freiberuflich Tätige, Arztpraxen, Apotheken, Kanzleien, Bürobetriebe sonstiger Art, Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe, Verwaltungsgebäude, Bäder, Kirchen und Friedhöfe.
All diese sind verpflichtet, sich bei der Restmüllabfuhr des Landkreises Forchheim anzuschließen und den Restmüll über die Müllabfuhr zu entsorgen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in jedem Gewerbebetrieb Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden können und damit als Restmüll beseitigt werden müssen. Die Erfahrung in der Praxis bestätigt das. Dieser Restmüll muss getrennt gehalten und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beseitigung überlassen werden.

Wie läuft das konkret ab?
Die kleinste Restmülltonne mit einem Volumen 60 Liter und zweiwöchentlicher Leerung ist Pflicht (sogenanntes Mindestvolumen für die Gewerbeabfalltonne).
Sie können auch eine Mülltonne mit größerem Fassungsvermögen (80 l, 120 l, 240 l) oder einen Restmüllcontainer (660 l oder 1.100 l) wählen.
Übersicht über die Müllabfuhrgebühren

Anmeldung
Mülltonne (pdf)
Container (pdf)
SEPA-Lastschriftmandat (pdf)
Sie erhalten einen Gebührenbescheid für die Gewerbemülltonne.
Sollten mehrere Parteien in dem Anwesen, in dem Ihr Betrieb/Verwaltung sitzt, an die Müllabfuhr des Landkreises Forchheim angeschlossen sein, erhält der Hauseigentümer den Gebührenbescheid.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnumer 09191 / 86-3610.

Wann wird die Gewerbemülltonne geleert?
Die Mülltonne wird alle zwei Wochen zu den gleichen Terminen wie die Haushaltsmülltonnen geleert. Die Termine finden Sie im Abfallkalender.
Hier die rechtlichen Grundlagen


Weitere Informationen

Verpackungen im Gewerbe und Transportverpackungen (pdf)
Speiseabfälle und Speisefett
Problemabfälle aus dem Gewerbe
Polyurethan-Schaum-Dosen (PUR-Schaumdosen)
Aus dem Bereich der Landwirtschaft



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