Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 36 - Abfallwirtschaftsmanagement
Das Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
Zur Nachweisführung sind grundsätzlich Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger von gefährlichen Abfällen verpflichtet.
Allgemeine Auskünfte zum Nachweisverfahren erhalten Sie beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich 44 (Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrecht), Tel. 09191 / 86-4403, E-Mail umweltschutz@lra-fo.de, sowie beim Landesamt für Umwelt - Schloss Steinenhausen- 95326 Kulmbach, Tel. 09221 / 604-5826.
Der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung eines gefährlichen Abfalls erfolgt mit dem Entsorgungsnachweis oder dem Sammelentsorgungsnachweis. Ausgenommen sind näher bestimmte Kleinmengen.
Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt mit dem Begleitschein.
Ab dem 01.04.2010 dürfen sowohl Entsorgungsnachweise als auch Begleitscheine nur noch elektronisch geführt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren ist eine Anmeldung auf der Internetseite: www.zks-abfall.de (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder).
Sie benötigen eine Signaturkarte, ein Lesegerät und die erforderliche Software, die von sog. Trustcentern bezogen werden kann. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Forchheim, Fachbereich 44, Tel. 09191 / 86-4403 und das Bayerische Landesamt für Umwelt – Schloss Steinenhausen – 95326 Kulmbach Tel. 09221 / 604-5826 gerne zur Verfügung.
Der Landkreis Forchheim darf bestimmte gefährliche Abfälle auf der Kreisdeponie Gosberg ablagern.
Soweit Sie Abfälle bei uns anliefern wollen, die möglicherweise gefährlich sind (zum Beispiel Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen), setzen Sie sich bitte rechtzeitig zuerst mit unserem Deponieleiter, Herrn Raab unter Tel. 09191 / 86-3700 oder Herrn Dummert unter Tel. 09191 / 86-3711, in Verbindung. Sie erreichen uns auch per E-Mail: deponie@lra-fo.de.
Die Abfallverzeichnis-Verordnung regelt, welche Abfälle gefährlich sind. Die darin mit einem * gekennzeichneten Abfälle werden als gefährlich im Sinne des § 41 KrW-/AbfG eingestuft.Gängige Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung finden Sie u. a. im Merkblatt „Bau- und Abbruchabfälle“ (pdf).
Zur Nachweisführung sind grundsätzlich Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger von gefährlichen Abfällen verpflichtet.
Allgemeine Auskünfte zum Nachweisverfahren erhalten Sie beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich 44 (Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrecht), Tel. 09191 / 86-4403, E-Mail umweltschutz@lra-fo.de, sowie beim Landesamt für Umwelt - Schloss Steinenhausen- 95326 Kulmbach, Tel. 09221 / 604-5826.
Der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung eines gefährlichen Abfalls erfolgt mit dem Entsorgungsnachweis oder dem Sammelentsorgungsnachweis. Ausgenommen sind näher bestimmte Kleinmengen.
Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt mit dem Begleitschein.
Ab dem 01.04.2010 dürfen sowohl Entsorgungsnachweise als auch Begleitscheine nur noch elektronisch geführt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren ist eine Anmeldung auf der Internetseite: www.zks-abfall.de (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder).
Sie benötigen eine Signaturkarte, ein Lesegerät und die erforderliche Software, die von sog. Trustcentern bezogen werden kann. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Forchheim, Fachbereich 44, Tel. 09191 / 86-4403 und das Bayerische Landesamt für Umwelt – Schloss Steinenhausen – 95326 Kulmbach Tel. 09221 / 604-5826 gerne zur Verfügung.
Der Landkreis Forchheim darf bestimmte gefährliche Abfälle auf der Kreisdeponie Gosberg ablagern.
Soweit Sie Abfälle bei uns anliefern wollen, die möglicherweise gefährlich sind (zum Beispiel Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen), setzen Sie sich bitte rechtzeitig zuerst mit unserem Deponieleiter, Herrn Raab unter Tel. 09191 / 86-3700 oder Herrn Dummert unter Tel. 09191 / 86-3711, in Verbindung. Sie erreichen uns auch per E-Mail: deponie@lra-fo.de.
Die Abfallverzeichnis-Verordnung regelt, welche Abfälle gefährlich sind. Die darin mit einem * gekennzeichneten Abfälle werden als gefährlich im Sinne des § 41 KrW-/AbfG eingestuft.Gängige Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung finden Sie u. a. im Merkblatt „Bau- und Abbruchabfälle“ (pdf).
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