Klimafonds

Beantragung unter klimafonds@lra-fo.de

Der Klimafonds des Landkreises Forchheim fördert Maßnahmen im Gebiet des Landkreises, die dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung dienen. Er ist als Ergänzung zu den Förderprogrammen von Bund und Land zu verstehen und fördert investive Maßnahmen, die bisher nicht durch entsprechende Programme unterstützt werden. Der Fonds besteht aus folgenden Säulen:


Säule A: Energie-Check vor Ort an Bestandsgebäuden

Diese Bürgerberatung vor Ort soll die Lücke im Beratungsangebot zwischen der bisherigen (telefonischen) Initial- und Fördermittelberatung des Landkreises und der privatwirtschaftlichen Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten schließen. Sie wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern durch einen lokalen neutralen Energieberater durchgeführt und zum Teil vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Der Landkreis übernimmt die verbleibenden Kosten und finanziert diese über den eingerichteten Klimafonds des Landkreises Forchheim. Das Vor-Ort-Beratungsgespräch kann, nach erfolgter telefonischer Initialberatung beim Landratsamt Forchheim, für die Bürgerinnen und Bürger gebucht bzw. freigeschaltet werden. Dieses Beratungsangebot hilft insbesondere bei energetischen (Einzel-)Maßnahmen, bei denen die telefonische Beratung durch das Landratsamt nicht ausreicht, aber ein umfangreiches Gutachten durch einen Energieberater (KfW-, BAFA-zertifiziert) nicht unbedingt notwendig ist.
Bei der Anmeldung für den Vor-Ort-Termin bei Ihnen zu Hause können Sie eine Beratung zu folgenden Themenbereichen wählen:
Strom-/Wärmeverbrauch, Heizungserneuerung, Heizungsoptimierung, Solarwärme, Photovoltaik, Gebäudehülle.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Forchheim.


Säule B: Energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie (Brauchwasserwärmepumpen)

Der Landkreis fördert Brauchwasserwärmepumpen in Kombination mit PV-Anlagen (SG-Ready). Der Fördersatz beträgt 200,- € (brutto) je Gebäude.

Antragsberechtigt sind jeweils Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.


Säule C: Mobilität (S-Pedelecs, Lastenpedelecs)

Es werden S-Pedelecs und Lastenpedelecs, die mit Öko-Strom (PV-Installation oder Ökostromtarif) betrieben werden, gefördert. Der Fördersatz beträgt 400,- € (brutto) je Fahrzeug.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften des Landkreises.


Säule D: Leuchtturmprojekte

Es werden laufende oder abgeschlossene Projekte ausgezeichnet, die einen Mehrwert für den Klimaschutz oder die Klimaanpassung liefern und eine Vorbildfunktion für die Region haben. Dies können z. B. Energieeinsparungs- oder Energieeffizienzvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Klimaschutzprojekte sein.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen des Landkreises.


Säule E: Nachhaltige Wassernutzung

Der Landkreis fördert die Installation von neuen Regenwasserbehältern mit einem Mindestvolumen von 2000 Litern sowie von unterirdischen Regenwasserzisternen bei geeigneten Grundstücken mit Garten entsprechend der in der Richtlinie näher beschriebenen Staffelung mit 100 bis 1.000 Euro (brutto).

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Unternehmen mit jeweiligem Projektstandort im Landkreis Forchheim.

Säule F: E-Mobilität (Carsharingprojekte mit E-Fahrzeugen)

Der Landkreis fördert den Betrieb von stationären Carsharing-Stationen mit E-Autos (BEV - Battery Elektric Vehicle) innerhalb des Landkreisgebietes. Der Fördersatz beträgt 1.500 € (brutto) je Carsharing-Fahrzeug für 12 abgelaufene und zusammenhängende Betriebsmonate und mindestens 50 nachgewiesenen Buchungsvorgängen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Energiegenossenschaften, gemeinnützige Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften im Landkreis Forchheim.