Landratsamt Forchheim, Amt für Jugend und Familie, Pflegschaft/Vormundschaft
Fachbereich 23 - Amt für Jugend und Familie
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
- Raum: Gebäude A, Ebene 2
- Telefon: 09191/86-2338
- Fax: 09191/86-882338
- E-Mail: jugendamt@lra-fo.de
Pflegschaft/Vormundschaft
Eine Vormundschaft/Pflegschaft tritt ein:
- wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen eigener Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann (gesetzliche Amtsvormundschaft)
- wenn die elterliche Sorge eines Elternteiles wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht (aber nicht bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird, sogenannte Stiefelternadoption)
- wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund oder Pfleger (für Teilbereiche der ellterlichen Sorge wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge) bestellt wird.