Landratsamt Forchheim, Amt für Jugend und Familie, Pflegschaft/Vormundschaft

Fachbereich 23 - Amt für Jugend und Familie

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

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Pflegschaft/Vormundschaft

Eine Vormundschaft/Pflegschaft tritt ein:

  • wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen eigener Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann (gesetzliche Amtsvormundschaft)
  • wenn die elterliche Sorge eines Elternteiles wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht (aber nicht bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird, sogenannte Stiefelternadoption)
  • wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund oder Pfleger (für Teilbereiche der ellterlichen Sorge wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge) bestellt wird.

Zuständig für 1 Dienstleistung