Was muss ich als Betreiber eines Heizöltanks beachten?
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen muss beachtet werden, dass die Anlage so beschaffen ist, dass eine schädliche Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft nicht zu besorgen ist.
Oberirdische Anlagen mit einem Gesamtvolumen über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind anzeigepflichtig, fachbetriebspflichtig und unterliegen der Prüfpflicht durch einen anerkannten Sachverständigen.
Das Anzeigeformular muss mindestens sechs Wochen vor der Inbetriebnahme (oder vor einer wesentlichen Änderung) dem Landratsamt vorliegen.
Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Heizölverbraucheranlage ist von einem Fachbetrieb durchzuführen. Es wird empfohlen, sich einen Fachbetriebsnachweis vorzeigen zu lassen.
Das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen ist gut sichtbar in der Nähe der Heizölverbraucheranlage anzubringen.
Weitere wichtige und aktuelle Informationen (u. a. auch zu der Prüfpflicht durch Sachverständige) können Sie der Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnehmen.