Bauwasserhaltung
Das vorübergehende Absenken und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser und die Wiedereinleitung stellen Gewässerbenutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Ein wasserrechtlicher Antrag (pdf) ist in 4-facher Ausfertigung, nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich Wasserrecht, zu stellen.