Information zur Stiefelternadoption
Stiefelternadoption
Die Adoption durch Stiefeltern ist möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die/der Annehmende eine angemessene Zeit, in der Regel nicht unter einem Jahr mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist.
Aufgaben und Vorgehensweise der Vermittlungsstelle bei Stiefelternadoptionen
Die Adoption soll grundsätzlich dem Wohl des Kindes dienen. Die Überprüfung hierfür erfolgt durch
- Persönliche Gespräche
- Überprüfung von Unterlagen
- Hausbesuchen
- gutachterliche Prüfung und Stellungnahme an das Familiengericht
Bei der Adoption von Minderjährigen Kindern berät Sie Ihr zuständiges Jugendamt. Bei der Adoption voll Volljährigen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht.