Formen der Adoption
Adoption - was ist das?
Das Wort Adoption kommt aus dem Lateinischen "adoptio" und bedeute "Annahme an Kindes statt".
Die Adoption ist eine Möglichkeit für Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, sei es, dass keine Eltern oder Elternteil vorhanden sind oder die Eltern ihre Elternverantwortung - aus welchen Gründen auch immer - nicht wahrnehmen können oder wollen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle sucht für diese Kinder geeignete Familien. Bei der Adoptionsvermittlung sind das Wohl des Kindes, dessen Bedürfnisse sowie Wünsche und Vorstellungen der leiblichen Eltern wichtige Kriterien.
Formen der Adoption
Inkognito-Adoption
Die abgebenden Eltern geben ihr Kind ab, ohne Kenntnis darüber in welche Familie es kommt, ohne weitere Kontakte zu pflegen etc. Sie erfahren keine Namen und Adressen der zukünftigen Adoptiveltern, sondern nur allgemeine Informationen über deren Lebensumstände. Adoptierte Kinder haben jedoch ein Recht auf Kenntnisnahme ihrer leiblichen Abstammung.
Halboffene / Offene Adoption
Eine offene Form der Adoption bedeutet, dass zwischen den abgebenden Eltern und den Adoptiveltern Informationen ausgetauscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich leibliche Eltern und Adoptiveltern persönlich kennenlernen, es können Fotos des Kindes oder Briefe über dessen Entwicklung über die Vermittlungsstelle weitergeleitet werden. Bei einer offenen/halboffenen Form der Adoption sind auch persönliche Kontakte während und nach der Vermittlung möglich. Offene Formen der Adoption können für das adoptierte Kind wichtig sein, wenn es sich mit seiner biologischen Abstammung auseinandersetzt, aber auch für die Adoptiveltern hilfreich sein. Die Entscheidung darüber ob eine Inkognito-Adoption, eine halboffene oder offene Form der Adoption erfolgen soll, muss für jeden Einzelfall und in Abstimmung mit allen Beteiligten getroffen werden.
Auslandsadoption
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist nur über anerkannte Auslandsvermittlungsstellen möglich. Für ausführliche Informationen dazu wenden Sie sich an das Bayerische Landesjugendamt: www.blja.bayern.de.
Stiefelternadoption
Wenn ein Stiefelternteil das Kind seines Partners/seiner Partnerin adoptieren möchte, ist dafür die notarielle Einwilligung beider leiblicher Elternteile nötig. Mit der Adoption übernimmt der Annehmende die gesamten Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteiles, wohingegen diese für den außenstehenden Elternteil erlöschen.
Für den Adoptionsabschluss durch das Familiengericht am Amtsgericht ist eine fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle notwendig.