Ukraine-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
Ukraine:
In diesen Bereich finden Sie aktuelle Informationen hinsichtlich des Aufenthalts aus der Ukraine geflüchteter Personen.
Für die Registrierung ukrainischer Flüchtlinge verwenden Sie bitte den Button bei Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten, oder klicken Sie hier.
Verpflichtungserklärungen für visapflichtige Drittstaaten:
Wenn Sie eine Person aus einem visapflichtigen Drittstaat, zu Besuch (max. 90 Tage Aufenthalt) einladen möchten oder ihr einen längeren Aufenthalt für bestimmte Zwecke ermöglichen wollen, können Sie hier die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragen.
Eine Übersicht der visapflichtigen Drittstaaten finden Sie hier.