Führung und Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung

Auf Grundlage des § 195 BauGB führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als zentrale Aufgabe eine Kaufpreissammlung und wertet sie nach den örtlichen Gegebenheiten aus. Während dies früher in Karteikartenform durchgeführt wurde, wird die Kaufpreissammlung im Landkreis Forchheim seit dem Jahr 2000 automatisiert mit dem GRK-Softwareprogramm erfaßt, so dass nunmehr verschiedenste Auswertungen und Selektionen möglich sind.

Die beurkundenden Stellen (Notariate) müssen jeden Kauf-, Tausch-, bzw. Erbbaurechtsvertrag den Gutachterausschüssen übermitteln. Die Gutachterausschüsse haben somit als einzige Institution den vollständigen Überblick über den jeweiligen Grundstücksmarkt. Das so erhaltene Daten- und Zahlenmaterial wird von der Geschäftsstelle sachkundig und anonymisiert ausgewertet.

Die übersandten Verträge werden den folgenden Marktsegmenten zugeordnet:

  • unbebaute Grundstücke:  Wohnen, Gewerbe
  • bebaute Grundstücke:  Wohnen, Gewerbe
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Land- und Forstwirtschaftsflächen
  • Gemeinbedarfsflächen etc.

Neben quantitativen Angaben zum Flächen- und Geldumsatz können auch qualitative Aussagen über Preis- und Währungsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie zur Preissituation bei Eigentumswohnungen gemacht werden.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten in der Regel Behörden, Gerichte und Sachverständige. Dabei ist zu beachten, dass sämtliche Anfragen schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten sind.

Für diese Auskünfte werden folgende Gebühren erhoben:

  • Auskünfte für Behörden und Gerichte: gebührenfrei
  • Auskünfte für Sachverständige:        
    • erster Datensatz            25,00 €
    • jeder weitere Datensatz 15,00 €
    • jeder weitere Datensatz   5,00 € (nur Land- und Forstwirtschaft)