Bodenrichtwerte; Auskunft
Bodenrichtwerte werden von den selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens beziehen sich dabei auf eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Richtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks bezogen. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.
Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz des Bodenmarktes und sollen daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiedergeben. Sie werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Verfahrensablauf
Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich erteilt.
Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder über das Internet abgefragt werden.
Online-Verfahren
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
Kosten Bodenrichtwertauskünfte
Die Bodenrichtwerte werden sowohl als Gesamtaufstellung in einer Bodenrichtwertliste als auch in einer Bodenrichtwertkarte für die Große Kreisstadt Forchheim dargestellt. Mit der Veröffentlichung sind sie damit allgemein zugänglich und tragen erheblich zur Markttransparenz bei.
Es besteht auch die Möglichkeit, orts- bzw. gemarkungsbezogene Bodenrichtwertauskünfte gegen Gebühr anzufordern. Für die Bodenrichtwertlisten -, karten und -auskünfte gelten folgende Gebührensätze:
Bodenrichtwertlisten 2022:
- Bodenrichtwertliste 2022 mit -karte Landkreis und Stadt Forchheim 100,00 €
- Bodenrichtwertliste 2022 Landkreis Forchheim ohne Stadt Forchheim 50,00 €
- Bodenrichtwertliste 2022 mit -karte Stadt Forchheim 50,00 €
Bodenrichtwertlisten 2020:
- Bodenrichtwertliste 2020 mit -karte Landkreis und Stadt Forchheim 50,00 €
- Bodenrichtwertliste 2020 mit -karte Landkreis Forchheim 25,00 €
- Bodenrichtwertliste 2020 mit -karte Stadt Forchheim 25,00 €
weitere Bodenrichtwertauskünfte:
- Bodenrichtwertlisten 1973-2018 Landkreis und Stadt Forchheim je 25,00 €
- telefonische Bodenrichtwertauskünfte gebührenfrei
- schriftliche Bodenrichtwertauskünfte für Behörden und Gerichte gebührenfrei
- schriftliche Bodenrichtwertauskünfte für Sachverständige und Bürger
- erster Wert 25,00 €
- jeder weitere Wert 15,00 €
Rechtsgrundlagen
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 1 ff. und §§ 13 ff. und § 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- § 12 Verordnung über die Gutachterausschüsse,
die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Weiterführende Links
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 23.01.2025