Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 23.10.2024
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