Erdkollektoren
Erdaufschlüsse sind dem Landratsamt mitzuteilen
Das Einbringen von Flächenkollektoren, Erdwärmekörben, -spiralen oder anderen Erdwärmenutzungsanlagen in den Untergrund stellt einen Erdaufschluss dar, der dem Landratsamt in jedem Fall rechtzeitig vorab angezeigt werden muss. Nach Vorlage der Antragsunterlagen klärt das Landratsamt ab, ob eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich oder die vorliegende Anzeige für eine abschließende Behandlung bereits ausreichend ist.
Wir bitten im Interesse des vorbeugenden Gewässerschutzes um Beachtung!
Von einem vorzeitigen Beginn beantragter Maßnahme bitten wir abzusehen, da durch Erdaufschlüsse nicht nur grundwasserführende Schichten freigelegt werden können sondern hierdurch regelmäßig die schützende Funktion überdeckender Bodenschichten gemindert wird. Um nachteilige Auswirkungen auf das zu schützende Grundwasser zu vermeiden oder kontrollierbar zu gestalten bedarf es deshalb der Zustimmung der Fach- und Genehmigungsbehörde.