Übergabe der Sonderschutzpläne an die Gemeinden

Der Landkreis Forchheim ist jetzt noch besser auf den Fall eines großflächigen Stromausfalls vorbereitet. Unter Einbeziehung externen Sachverstands wurden Sonderschutzpläne für den gesamten Landkreis entwickelt, die auch alle kreisangehörigen Gemeinden umfassen. Die Sonderschutzpläne wurden durch Landrat Dr. Hermann Ulm an die Gemeinden übergeben.

Als Katastrophenschutzbehörde obliegt es dem Landratsamt für die unterschiedlichen Katastrophenszenarien Vorsorge zu treffen. Dabei gibt es Fälle wie „Hochwasser“, die im Bundesgebiet in einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommen. Es gibt aber auch seltenere Szenarien wie einen großflächigen Stromausfall, den sogenannten „Blackout“, auf den der Landkreis vorbereitet sein will.

Die Stromversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten weltweit. Länger andauernde Zeiten ohne Strom sind glücklicherweise selten geworden. Wenn es im Landkreis Forchheim doch mal zu einem Stromausfall kommt, ist er typischerweise örtlich begrenzt und nach kurzer Zeit wieder behoben. Gleichwohl ist unsere gesamte Versorgungsinfrastruktur zunehmend auf eine sichere Stromversorgung angewiesen. Dass ein Blackout-Szenario nicht völlig fern liegt, hat uns beispielsweise der Blackout im Münsterland im Jahr 2005 gezeigt. Ein ungewöhnlich starker Schneefall lies dort Strommasten umknicken und führte dazu, dass im tiefsten Winter großflächig für mehrere Tage der Strom ausfiel.

Neben dem Landratsamt kommen in solchen Fällen auch den kreisangehörigen Gemeinden wichtige Aufgaben bei der Katastrophenabwehr zu. Gerade dann, wenn die Kommunikation zwischen Landratsamt und Gemeindeverwaltung nicht möglich ist, sind die Gemeinden selbst nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz in der Pflicht. Daher muss in solchen Fällen sowohl im Landratsamt als auch in den Gemeinden ein Notbetrieb der Verwaltung gewährleistet sein. Mit Unterstützung des Unternehmens KomRe AG wurden nun aktuelle Sonderschutzpläne „Stromausfall/Blackout“ für den Landkreis Forchheim erstellt. In diesen Plänen sind zum einen die für den Blackout-Fall wichtigsten Informationen zusammengefasst, wie z.B. die auf eine Notstromversorgung angewiesenen Einrichtungen. Zum anderen werden darin einheitliche Strukturen für die Verwaltungsstäbe vorgegeben, um ein effektives Behördenhandeln sicherzustellen.

Um die kreisangehörigen Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der Landkreis Forchheim die Finanzierung der Sonderschutzpläne aus Landkreismitteln übernommen.

Leuchttürme im Katastrophenfall

Das Konzept für den Blackout-Fall sieht unter anderem vor, dass Katastrophenschutz-Leuchttürme im gesamten Landkreisgebiet eingerichtet werden. Diese sind während eines Blackouts durchgehend mit Strom versorgt. Die Bevölkerung findet dort Informationen und Hilfe und kann z.B. einen Notruf absetzen.

Die Einrichtung der Leuchttürme erfolgt durch die jeweilige Gemeinde. Abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten werden hierfür beispielsweise Schulen, Turnhallen oder andere geeignete Gebäude genutzt.


Katastrophenvorsorge geht jeden an

Katastrophenvorsorge ist nicht nur eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Ein gewisser Vorrat an Lebensmitteln und Hygieneprodukten ist in jedem Haushalt wichtig. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren. Hamsterkäufe erst im Krisenfall können dagegen Engpässe bei der Versorgung auslösen und dadurch die Krise noch verschärfen – das hat uns nicht zuletzt die Knappheit bei Nudeln und Toilettenpapier zu Beginn der Covid-19-Pandemie gezeigt.

Informationen und Tipps für angemessene private Vorsorgemaßnahmen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de). Entsprechende Broschüren liegen beim Landratsamt aus.

Forchheim, 17.09.2025
Pressestelle

Bild vergrößern: PM182_Übergabe an Landrat © Landratsamt Forchheim
Übergabe des Sonderschutzplanes für den Landkreis Forchheim durch Peter Wittmann von der Fa. KomRe AG an Landrat Dr. Hermann Ulm
Bild vergrößern: PM182_Übergabe an Bürgermeister © Landratsamt Forchheim
Die Bürgermeister des Landkreises mit den Sonderschutzplänen