Ukraine-Angelegenheiten

Ukraine:

In diesen Bereich finden Sie aktuelle Informationen hinsichtlich des Aufenthalts aus der Ukraine geflüchteter Personen.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich ab dem Tag der Einreise 90-Tage Visumfrei im Bundesgebiet aufhalten.

Für die Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Antrag (auszufüllen bei der Ausländerbehörde)
Für Erstregistrierung werden Sie in Zukunft von uns für einen Termin kontaktiert! Bitte beachten Sie, dass die Zeiten zur Terminvergabe bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen kann.
Sehen Sie bitte von vorzeitigen Rückfragen ab. Wir melden uns mit einem Termin bei Ihnen zu gegebener Zeit.