Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing
Nähere Informationen über das Marketing Ihres Landkreises und/oder Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2024
Stand: 17.07.2024