Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen über besondere Busverbindungen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2024
Stand: 10.12.2024