Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen über besondere Busverbindungen

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.

Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2024