

Es ist unter anderem nicht erlaubt, die Ehrenbürg mit Fahrzeugen aller Art - auch nicht Fahrrädern - zu befahren, Steilhangbereiche zu betreten, Feuer zu machen, Müll zu hinterlassen oder Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen.
Das Abfeuern von Raketen oder Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern ist in diesen Verboten klar inbegriffen! Dies gilt im Übrigen auch für andere Naturschutzgebiete.
Die Ehrenbürg wurde aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit und der hohen Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt bereits 1987 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Die in der Schutzgebiets-Verordnung festgelegten Verhaltensregeln haben durchaus ihren Sinn. Viele Tiere - vor allem bei der milden Wetterlage - befinden sich nicht im Winterschlaf und zeigen beim Abfeuern von Knallern oder Raketen oft panisches Verhalten. Der Uhu zum Beispiel, unsere größte einheimische Eule, kann bei Störungen durchaus empfindlich reagieren.
Es wird deshalb darum gebeten, sich beim Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem heimatlichen Juwel, der Ehrenbürg, umzugehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Silvesterplanungen weiterhin, dass die Zufahrt zum oberen Parkplatz von Schlaifhausen an Silvester in der Regel gesperrt ist. Die Ehrenbürg muss an Silvester also komplett zu Fuß erklommen werden.
Forchheim, 29.12.2022
Pressestelle
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