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Digitale Spiele – Gefährliches Hobby oder harmloser Zeitvertreib?


18.12.2020 (Quelle: Gesundheitsregion plus)
Die Antwort in aller Kürze: Im Großen und Ganzen ein harmloser Zeitvertreib, wenn man auf den Schutz der eigenen Daten, den Jugendschutz sowie mögliche Kostenfallen achtet. Wichtig ist, selbst die Spiele gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen auszutesten und dann eine Zeitbegrenzung festzulegen.
Die Veröffentlichung der neuen Playstation 5 Mitte November 2020 ging mit einem regelrechten Hype einher, sodass die Geräte binnen kürzester Zeit vergriffen waren. Auf den ersten Blick ist so eine Spielekonsole auch ein richtig cooles Weihnachtsgeschenk für Kinder und Jugendliche.

Doch der richtige und bewusste Umgang mit digitalen Spielen will gelernt sein. Daher ist es wichtig, dass sich sowohl die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Thema auseinandersetzen, am besten gemeinsam.

Zunächst sollte Kenntnis darüber vorhanden sein, auf welchen Plattformen digitale Spiele gezockt werden können und welche davon von den (eigenen) Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Zu unterscheiden sind hier stationäre und mobile Geräte. Zu den stationären Geräten gehören große Spielekonsolen und der Personal Computer (PC). Mobile Geräte können zum einen tragbare Konsolen und zum anderen Smartphones oder Tablets sein.

Doch auf was sollte bei digitalen Spielen geachtet werden?

An oberster Stelle stehen die rechtlichen Aspekte, wie der Datenschutz, der Jugendmedienschutz oder der Verbraucherschutz.

1) Datenschutz
Eine Angabe der persönlichen Daten ist oftmals notwendig, um das Spiel oder System vollständig nutzen zu können. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da gerade bei Spielen die persönlichen Daten einfach recherchiert und verknüpft werden können. Folgende Tipps helfen dabei, die eigenen Daten zu schützen:

- Extra E-Mail-Adresse anlegen, die für die Anmeldung bei Anbietern genutzt wird
- Nickname und E-Mail auswählen, die keine Rückschlüsse auf die eigene Person zulassen
- Nickname nur an Bekannte weitergeben
- Kein persönliches Foto als Avatar verwenden
- AGBs lesen, um herauszufinden, wie die eigenen Daten genutzt werden
- Daten nicht unnötig vernetzen
- Daten nicht an jeden weitergeben (vor allem nicht im Chat mit Fremden!)

2) Jugendmedienschutz
Im Bereich der digitalen Spiele gilt das Prinzip der „regulierten Selbstregulierung". Das heißt, der Staat vergibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen sorgen für die praktische Anwendung der gesetzlichen Regeln. Alle digitalen Spiele, die auf Datenträgern angeboten werden, sind vorab geprüft und mit einer Alterskennzeichnung versehen. Bei anderen (Online-)Spielen gibt es dies oft nicht. Jedoch besteht häufig die Möglichkeit auf dem Gerät den Jugendschutz einzustellen und nicht altersgerechte Spiele zu sperren.

3) Verbraucherschutz (Vorsicht Kostenfalle!)
Während vor ein paar Jahren digitale Spiele ausschließlich über Datenträger erworben werden konnten, erfolgt heutzutage der Kauf eher online. Bei diesen Online-Spielen besteht die Gefahr der sogenannten „In-App-Käufe". Während des Spielens besteht demnach die Möglichkeit Gegenstände, Erweiterungen für die Spielfigur oder ähnliches, welche für den Spielverlauf nützlich wären, gegen reales Geld zu erwerben – meist mit einem Klick.
Auch vermeintlich kostenlose Spiele, sind meist nicht das, was sie auf den ersten Blick versprechen und beinhalten oft nur eine Basisversion. Um weitere Level oder besondere Spielerlebnisse freizuschalten, entstehen dann doch Kosten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn online über das Smartphone gezockt wird. Ist keine WLAN-Verbindung vorhanden, ist das Datenvolumen schnell aufgebraucht und das entsprechende Update kostet. Auch im Ausland, vor allem außerhalb der EU, ist das Daten-Roaming meist nicht kostenlos und das Zocken auf dem Handy kann richtig teuer werden.

Neben diesen rechtlichen Grundlagen sollten die Lieblingsspiele der Kinder und Jugendlichen vorab auch im Hinblick auf Gewaltdarstellung sowie moralische und ethische Aspekte geprüft werden. Am besten funktioniert das, indem Eltern oder Pädagogen den Kindern einmal beim Spielen zusehen und die Themen Gewalt, Moral, Militarismus und Rollenbilder im direkten Bezug zum Spiel gemeinsam besprechen.

Auch das Thema Sucht/Abhängigkeit kann gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen kritisch hinterfragt und zum Beispiel durch Funktionen wie „Bildschirmzeit" (iOS) oder „Digital Wellbeing" (Android) geregelt werden. Oftmals hilft es schon, wenn sich die Kinder und Jugendlichen folgende Fragen stellen:

- Verheimliche ich vor anderen, wie lange ich spiele?
- Habe ich nur noch wenig Kontakt zu meinen Freunden, weil ich zu viel spiele?
- Bekomme ich wegen der Zockerei oft ärger mit meinen Eltern?
- Habe ich wegen des Zockens Probleme in der Schule? (z.B. Hausaufgaben nicht gemacht oder zu müde)

Doch wo liegt nun die Faszination? Wieso hören Eltern so oft die Sätze „Nur noch eine halbe Stunde" oder „Nur noch dieses Level"? Wissenschaftliche Forschung dazu gibt es genügend. Verständlich und nachvollziehbar wird der Reiz der digitalen Spiele jedoch erst durch die persönliche Erfahrung. Daher der Tipp, einmal selbst Hand anzulegen und die Spiele der eigenen Kinder einmal auszuprobieren. Das könnte eine spannende und vielleicht auch amüsante Beschäftigung für alle Beteiligten werden.

Autorin: Corinna Drummer, M.A. Soz., Gemeindejugendpflegerin der Stadt Ebermannstadt in Kooperation mit der Polizei Ebermannstadt/Bamberg

Quelle: https://www.klicksafe.de/themen/digitale-spiele/digitale-spiele/

Generell eine empfehlenswerte Plattform zum Informieren: klicksafe.de
Die Kampagne zum kritischen Medienkonsum wurde entwickelt von der Projektgruppe „Digitale Sucht" der Gesundheitsregionplus. Die Gesundheitsregionplus ist ein vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördertes Projekt mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von Frau Bärbel Matiaske unter der Telefonnummer: 09191/86-3510.

Forchheim, 18.12.2020
Pressestelle



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