

1. Grundschulen
In Grundschulen gilt der Regelbetrieb bei gleichzeitiger Fortsetzung der Maskenpflicht auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für alle Jahrgangsstufen.
2. Weiterführende Schulen
• Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB auch am
Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler und Schülerinnen aller
Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts.
• Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für
Lehrkräfte und sonstiges unterrichtendes Personal auch während des
Unterrichts sowie für Personal der schulischen Ganztagsangebote und
der Mittagsbetreuung.
3. Kindertagesstätten
Für Kindertagesstätten wird die Einrichtung fester Gruppen festgelegt. Ein Wechsel der Erzieherinnen und Erzieher ist nicht mehr zulässig.
Die steigenden Fallzahlen im Landkreis bedingen diese Anordnungen, die sich aus dem Rahmenhygieneplan Schulen bzw. dem Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung und die Heilpädagogischen Tagesstätten ergeben.
Die differenzierte Betrachtungsweise ergibt sich aus den festgestellten unterschiedlichen Infektionswegen und Infektionsübertragungen im Landkreis Forchheim. Vermehrte Infektionen und Infektionsübertragungen erfolgten ganz überwiegend in weiterführenden Schulen, in denen auch die Lehrer die Klassen wechseln und keine feste Zuordnung möglich ist. In Grundschulen sind Infektionen derzeit noch sehr selten, daher kann hier der Regelbetrieb vorerst weitergeführt werden. Auch in Kitas geht von den Kindern nach unseren Erkenntnissen bisher keine große Übertragung aus. Um eine Nachverfolgung der Infektionsketten aber zu gewährleisten und die Schließung ganzer Kitas zu vermeiden, halten wir die Anordnung fester Gruppen für angebracht.
Forchheim, 06.11.2020
Pressestelle
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