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Fachbereich 25 - Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung
Kostenfreiheit des Schulweges - Anerkennungsgründe für die Benutzung des Privat-PKW
Anerkennungsgründe:
- Die Benutzung des privaten PKWs kann nur anerkannt werden, sofern der Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.
- Im Regelfall wird ein Privat-PKW nur anerkannt, wenn eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbuslinie nicht möglich ist. In diesem Fall beträgt die Wegstreckenentschädigung für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges derzeit 0,25 Euro pro Kilometer.
- Die Benutzung des privaten PKWs kann auch im Falle einer bestimmten Unzumutbarkeit anerkannt werden, wenn der Schüler bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten angerechnet, wie sie bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen würden.
- Die Grenze der Zumutbarkeit wird dann zum Beispiel als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. Diese Regelung ist jedoch nur auf Schüler anwendbar, die einen Vollzeitunterricht, das heißt einen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche stattfindenden Unterricht besuchen.
- Sofern regelmäßig nur an einem oder zwei Tagen in der Woche Unterricht erteilt wird, ist es den Schülern zumutbar, trotz längerer Wartezeiten die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Antragstellung:
Anträge auf Anerkennung der Benutzung des privaten PKWs sind jeweils zu Beginn des Schuljahres (spätestens nach Fertigstellung des Stundenplanes) zu stellen. Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten PKWs sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat. Im Falle einer Ablehnung werden die Kosten für die Benutzung eines privaten PKWs, die im Zeitraum von der Antragstellung bis zur Entscheidung entstanden sind, deshalb nicht erstattet.
Antrag auf Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (pdf)
Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (pdf)
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