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Fachbereich 25 - Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung


Bekanntmachung nach EU-Verordnung 1370/07

Nach Art. 7. Abs. 1 der EU-Verordnung 1370/07 sind die ÖPNV-Aufgabenträger verpflichtet, ihre jährlichen Ausgleichsleistungen an Verkehrsunternehmen zu veröffentlichen. Der Landkreis Forchheim hat keine ausschließlichen Rechte erteilt. Die Verkehrsleistungen sind hinsichtlich Qualitätsanforderungen nach den Standards der Verbundgesellschaft VGN GmbH zu erbringen. Das Verkehrsangebot richtet sich nach den Vorgaben des Nahverkehrsplanes des Landkreises Forchheim.

ÖPNV Ausgleichsleistungen 2023 (pdf)
Anzahl der Busse mit Standardbeschreibung (pdf)


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