

in der Funktion „Containment Scout" (pdf)
Veränderung zum 20.04.2021 |
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Zahl der aktuell Infizierten im Landkreis:
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner - 114,5 (21.04.)
7-Tage-Inzidenz der letzten Tage: |
247
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+15
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Stand: 20.04.2021; 15:08 Uhr (die Zahlen auf unterschiedlichen Portalen können sich je nach Meldezeit unterscheiden) |
Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Bitte nehmen Sie hierfür vorher telefonisch Kontakt mit diesem auf!
Nur Personen ohne Symptome haben Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels Schnelltest bei den Apotheken und Schnelltestzentren. Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich wegen einer Testung bitte an Ihren Hausarzt. Bitte nehmen Sie hierfür vorher telefonisch Kontakt mit diesem auf!
Im Landkreis Forchheim können sich die Bürger bei folgenden Stellen kostenlos mittels Schnelltest testen lassen:
- Hausärzte
Einige Hausärzte führen Antigen-Schnelltests selbst durch. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
Sollte Ihr Hausarzt keine Tests durchführen, können Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) erfragen, welche Ärzte in Ihrer Umgebung auf das Corona-Virus testen. Sie erreichen die KVB telefonisch unter der Nummer 116 117. Sie können sich auch auf der Webseite der KVB Arztpraxen anzeigen lassen, die auf das Corona-Virus testen: www.kvb.de (links unter "Arztsuche" - mit Haken bei "Arzt für Coroanvirus Test") - Apotheken
Aktuell ist ein Test bereits bei folgenden Apotheken möglich:- Neunkirchen am Brand:
- St. Michaels Apotheke
- Marktapotheke
- Gräfenberg:
- Neue Apotheke
- Hausen:
- Apotheke am Pilatuscampus
Terminvereinbarung: www.schnelltest-apotheke.de,www.apo-pilatus-campus.de - Liebig Apotheke
- Apotheke am Pilatuscampus
- Forchheim:
- Regnitz Apotheke
- West-Apotheke
- Ebermannstadt:
- Breitenbach-Apotheke
- Kirchehrenbach:
- Marien-Apotheke am Walberla
- Igensdorf:
- St. Georg-Apotheke
- Egloffstein:
- Apotheke zum Alten Ritter
- Neunkirchen am Brand:
Bitte vorher unbedingt telefonisch einen Termin mit der Apotheke vereinbaren! Fragen Sie gerne bei Ihrer Apotheke nach, ob ein Test möglich ist.
- Schnelltestzentrum des Landkreises in Ebermannstadt
Der Landkreis Forchheim bietet kostenlose Schnelltests am Schnelltestzentrum in Ebermannstadt an.
Wo? Pfarrzentrum St. Nikolaus, Kirchenplatz 9, 91320 Ebermannstadt
Wann? Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr
Hinweise: An der Teststation besteht FFP2-Maskenpflicht. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Mitzubringen sind Personalausweis sowie die Krankenversicherungskarte zum Auslesen der Personendaten. Wichtig: Für die Übermittlung des Ergebnisses sollte möglichst ein Handy bzw. die Handynummer oder eine E-Mail-Adresse vorhanden sein.
Weitere Infos erhalten Sie hier oder telefonisch beim BRK unter der 09191/707733. - Schnelltestzentrum des Landkreises in Forchheim
Der Landkreis Forchheim bietet kostenlose Schnelltests am Schnelltestzentrum in Forchheim an.
Wo? Testzentrum Forchheim, Ruhalmstraße (Großparkplatz Ehrenbürg Gymnasium Forchheim)
Wann? Montag bis Freitag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Vor einer Testung an den Schnelltestzentren Ebermannstadt und Forchheim wird gebeten, einen QR-Code mit den persönlichen Daten und qr.deineanmeldung.de zu erstellen und zum Schnelltest mitzubringen. Der Code dient nur der schnelleren Anmeldung im Testzentrum und es werden vorher keine Daten übermittelt. Der Code kann beliebig oft an den Teststationen in Ebermannstadt (BRK) und Forchhheim (ASB) genutzt werden. - Schnelltestzentren der Gemeinden
Aktuell gibt es in folgenden Gemeinden Schnelltestzentren:
Weitere Informationen zu den Testmöglichkeiten gibt es auch auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministerium.
Kostenlose PCR-Tests für Personen ohne Symptome sind an der Teststrecke in Forchheim an der Ruhalmstraße.
Wann? Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Auswertungsdauer: 24 bis 48 Stunden.
Terminvereinbarung unter 0800-8880188. Die Terminvereinbarung ist erreichbar von Montag - Samstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Infoseite des ASB Corona-Testzentrums für den Landkreis Forchheim
Informationen zur Quarantäne
- Informationen des RKI zur Häuslichen Quarantäne (vom Gesundheitsamt angeordnet
- Fragen und Antworten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Quarantäne und Isolierung
- Hinweise für die häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung (pdf)
- Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung mit Übersetzung in andere Sprachen
Impfung / Impfzentrum
Für den Landkreis Forchheim wurde das Impfzentrum im ehemaligen Schülerwohnheim in der Don-Bosco-Straße in Forchheim eingerichtet. Medizinisches Fachpersonal (Ärzte, MFA und Studenten), das an der Mitarbeit interessiert ist, kann sich unter impfzentrum@ugef.com melden.
Nichtmedizinisches Personal kann sich unter corona-impfzentrum@asb-forchheim.de melden.
- Pressemitteilung zum Impfstopp mit AstraZeneca
- Internetseite des Impfzentrums
- Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheits zum Impfen
- Impftermine in den Gemeinden (pdf)
Impfquote Landkreis Forchheim über Bundes- und Landesdurchschnitt
Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Bayern einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne.
Sie dürfen in dieser Zeit die Wohnung nicht verlassen. Dies gilt auch für das Einkaufen, Haustiere ausführen oder Spazieren gehen. Besuch ist nicht erlaubt. Kontakt zu den Mitbewohnern ist zu vermeiden oder einzuschränken.
Melden Sie Ihre Einreise schon im Vorfeld (vor Einreise!) unter www.einreiseanmeldung.de an. Sofern dies nicht möglich ist, melden Sie sich umgehend nach Ihrer Einreise unter Einreise@Lra-fo.de oder der Hotline Tel.: 09191 863504.
Ihre digitale Einreiseanmeldung wird automatisch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt übermittelt.
Jeder Rückkehrer aus einem Risikogebiet muss innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunde vor Einreise nach Bayern vorgenommen worden sein oder muss umgehend nach Einreise vorgenommen werden. Ein negatives Testergebnis stellt noch keine Verkürzung der Quarantänedauer dar.
Die Quarantäne endet vorzeitig, frühestens jedoch ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Das negative Testergebnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufzubewahren.
Kontakt für Fragen zum Verfahren: Einreise@Lra-fo.de
Pflegepool Bayern
Für den Pflegepool Bayern werden Fachkräfte gesucht, die eine Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich absolviert haben, derzeit jedoch nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind: www.pflegepool-bayern.de
Gewinnung von Freiwilligen zur Durchführung von Corona-Tests
Informationen und Bezugsquellen für Unternehmen
- Hygienekonzept Beherbergung (pdf)
- Health Care Bayern e.V.
- Ratgeber der IHK für Unternehmen
- Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts (pdf)
- Parkplatzkonzept zum Infektionsschutz (pdf)
- Schutz- und Hygienekonzept zum Infektionsschutz (pdf)
Informationen zu aktuellen Hilfsmaßnahmen und zur Antragstellung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
- Was ist erlaubt, was ist verboten? Antworten auf häufig gestellte Fragen vom Bayer. Innenministerium
- Anworten auf häufig gestellte Fragen vom Bayer. Gesundheitsministerium
- Coronavirus - Informationen in mehreren Sprachen
- Wichtige Hygieneregeln zum Schutz vor Virusinfektionen
- Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Verordnungen / Bekanntmachungen
- Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (Fassung 9. April) (pdf)
- Bekanntmachung der Regelung bei Inzidenzüberschreitung vom 19.04.2021 - ab 20.04.2021, 0:00 Uhr (pdf)
- Allgemeinverfügung der Regelung für Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 16.04.2021 - ab 19.04.2021 (pdf)
- Allgemeinverfügung der Anordnung einer Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen nach §9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 der 12. BayIfSMV vom 13.04.2021 (pdf)
[ Corona > Informationen ]