E-Auto-Förderung des Bundes – Online-Antragstellung ab Dienstag, 19.05.2026

Die Energie-/Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass die neue E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Mit diesem Förderprogramm soll Privatpersonen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtert werden.

Auch im Landkreis Forchheim wurden vom 1. Januar 2026 bis zum 30. April 2026 bereits 283 Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb zugelassen, während es im Vergleichszeitraum des letzten Jahres vom 1. Januar 2025 bis Ende April 2025 nur 178 Zulassungen neuer Elektroautos waren.

Der Landkreis Forchheim ist seit vielen Jahren bestrebt, in Form von Online-Vorträgen über verschiedene Energiethemen, u.a. auch über Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie über die Vorteile der Elektromobilität aufzuklären. „Nachdem im Laufe des Monats Mai die Antragstellung für die E-Auto-Förderung beim BAFA möglich sein wird, möchten wir die Bürger nachfolgend über die wichtigsten Punkte für die Beantragung der E-Auto-Förderung informieren“, sagt Landrat Hanngörg Zimmermann.

Förderfähig sind neue Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen und das E-Fahrzeug muss mindestens für 36 Monate auf den Halter zugelassen sein.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind, und liegt damit bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei maximal 90.0000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung um 500 Euro pro Kind, jedoch werden maximal bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Die soziale Staffelung der Förderung bewirkt, dass bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von unter 60.000 Euro sich die Förderung um 1.000 Euro erhöht bzw. bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von unter 45.000 Euro nochmals weitere 1.000 Euro dazukommen.

Eine Antragstellung ist ab Dienstag, 19.05.2026 möglich, wobei das Online-Antragsverfahren über die „Förderzentrale Deutschland“ (FZD), www.foerderzentrale.gov.de, das neu eingerichtete Online-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums durchzuführen ist.

Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Neufahrzeug zugelassen ist. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs auf die antragstellende Person gestellt werden.

Für die Antragstellung über die „Förderzentrale Deutschland“ ist ein BundID-Konto (www.id.bund.de) erforderlich. Zur Registrierung werden ein „Online-Ausweis“ oder optional ein „ELSTER-Zertifikat“ benötigt. Außerdem sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen hochzuladen; die Einkommensteuerbescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen werden aus dem Einkommensteuerbescheid nur folgende Angaben benötigt: Adressat des Steuerbescheids, Steuer-ID, Datum des Bescheids und Steuerjahr, Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren. Eventuell weitere enthaltene Daten werden nicht benötigt und können geschwärzt werden bzw. sind nicht zu übermitteln. Falls potentielle Antragsteller nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (z. B. Rentner) und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich beim Finanzamt abgegeben werden, um für die Beantragung der E-Auto-Förderung einen Steuerbescheid zu erhalten.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur E-Auto-Förderung, z.B. zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de bzw. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/E-Auto_Foerderung_2026_node.html


Forchheim, 19.05.2026
Pressestelle

19.05.2026 
Quelle: Klima