Schutzkonzept in der Kindertagespflege
Am 01.Juli 2025 trat das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (UBSKM-Gesetz) in Kraft. Nach den Kindertageseinrichtungen und den Pflegefamilien gehört jetzt auch bei den Kindertagespflegepersonen ein persönliches „Schutzkonzept“ verpflichtend zur Qualitätssicherung und zum pädagogischen Standard.
41 Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) aus Stadt und Landkreis Forchheim sowie zwei Großtagespflegestellen haben sich an drei Samstagen ein „Schutzkonzept“ für ihre Kindertagespflegestelle erarbeitet. In verschiedenen Workshops setzten sie sich unter anderem mit den Themen: Partizipation, Nähe-Distanz, Sprache, Beschwerdemanagement und Risikoanalyse auseinander.
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung dieser drei arbeitsreichen Tage waren die Fachberatungen für Kindertagespflege, Jutta Strom-Haensch und Annette Erdmann vom Landratsamt Forchheim.
Forchheim, 10.03.2026
Pressestelle