Präventionsmaßnahmen gegen die Geflügelpest im Landkreis Forchheim
In Deutschland kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg an Ausbrüchen von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch in Geflügelhaltungen. Bei Wildvögeln waren neben Wassergeflügel vor allem Kraniche betroffen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Im Landkreis Forchheim wurden aktuell keine infizierten Vögel nachgewiesen. Die Region liegt auch nicht auf der gängigen Zugroute der Kraniche.
Aus diesem Grund gelten im Landkreis Forchheim im Moment KEINE speziellen Maßnahmen, wie eine Stallpflicht für Geflügel oder ein Verbot von Geflügelausstellungen. Allerdings ist saisonal bedingt in den nächsten Wochen in Deutschland generell mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln zu rechnen, wodurch sich die Situation schnell ändern kann. Sollten Maßnahmen im Landkreis Forchheim nötig werden, wird das Landratsamt Forchheim die Bevölkerung über Pressemitteilungen darüber informieren.
Das größte Risiko der Einschleppung in Bestände mit gehaltenem Geflügel geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus.
Deshalb wird vom Veterinäramt Forchheim erneut auf die Wichtigkeit der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Diese sind von allen Geflügelhaltern, auch Hobby-Haltern, einzuhalten:
- Geflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, und
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Größere Geflügelhalter müssen grundsätzlich weitergehende Vorgaben zur Biosicherheit erfüllen, aber auch kleine Hobby-Geflügelhaltungen können durch folgende einfache Maßnahmen das Risiko einer Infektion ihrer Tiere verringern:
- Möglichst keine fremden Personen in die Geflügelhaltungen lassen.
- Betreten der Geflügelhaltung ausschließlich mit Kleidung und Schuhen, die nur zur Pflege des eigenen Geflügels genutzt werden. Es sollte vor allem keine Schuhe genutzt werden, mit denen man in Bereichen unterwegs war, in denen sich Wildvögel aufhalten.
- Darauf achten, dass sich keine Schädlinge, z. B. Mäuse im Stall aufhalten.
- Wenn möglich – auf freiwilliger Basis – das Geflügel in einem Stall oder überdachter Voliere halten.
Bei Geflügel zeigt sich die Geflügelpest durch neurologische Störungen, Teilnahmslosigkeit, Schwäche, Atemnot und führt infolge dessen zu zahlreichen Todesfällen.
Um die Lage weiterhin beobachten zu können, bittet das Veterinäramt Forchheim darum, insbesondere folgende Beobachtungen mitzuteilen:
- Ansammlungen verendeter Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen oder sonstigen Wassergeflügels.
- Plötzliche schwere Erkrankungen des Geflügels mit mehreren Todesfällen innerhalb kurzer Zeit.
Kontakt Veterinäramt Forchheim: 09191/86-3400 bzw. veterinaeramt@lra-fo.de
Hinweise:
- Tote Wildvögel bitte nicht anfassen!
- Unter Geflügel (im Sinne der Geflügelpestverordnung) fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Weitergehende Hintergrundinformationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verfügbar: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
Forchheim, 05.11.2025
Pressestelle
Quelle: Veterinäramt