Verpflichtungserklärung

Zunächst ist für die Einladung eine Bonitätsprüfung notwendig. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten - WICHTIG: einschließlich einer Telefonnummer - ausschließlich unter:

verpflichtungserklaerung@lra-fo.de


Sie werden dann von uns zurückgerufen um die Bonitätsprüfung durchzuführen.
Im Falle einer positiven Vorprüfung sind folgende Unterlagen bereit zu halten:

1. Daten/Nachweise des sich Verpflichtenden:
- Kopie von Personalausweis ( Vorder – u. Rückseite) bzw. Reisepass (bei Ausländern auch Vorder – u. Rückseite des Aufenthaltstitels)
- die Gehaltsabrechnungen für die letzten 3 Monate
- bei Selbstständigkeit: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Steuerberaters
- ggf. der letzter Renten-/Pensionsnachweis
- ggf. Elterngeldbescheid

- Name des Arbeitgebers des sich Verpflichtenden
- Berufsbezeichnung des sich Verpflichtenden
- Telefonnummer für einen telefonischen Kontakt

2. Daten/Nachweise der einreisenden Person/Personen:
- Passkopie des/der einreisenden Person(en)
- Heimatadresse des/der Einreisenden Person(en)
- Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage)
- Tag der voraussichtlich geplanten Einreise

BITTE SENDEN SIE UNS KEINE UNTERLAGEN ZU!
Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen telefonisch nach erfolgter Bonitätsprüfung.