Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2025
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