Zuschüsse für Heizungstausch und energetische Sanierung

Staatliche Zuschüsse sorgen für gutes Wohnklima im Sommer und Winter

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist Haus-eigentümer darauf hin, dass es aktuell gute Fördermöglichkeiten in Form von Zu-schüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der KfW-Bankengruppe für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt. Durch den Einbau effizienter klimafreundlicher Heiztechniken oder die Umsetzung energetischer Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt es im Haus im Sommer kühl bzw. im Winter schön warm und somit steigt die Wohn- und Lebensqualität, sagt Landrat Hermann Ulm. Zudem sinken die Energieverbrauchskosten.

KfW-Zuschüsse von bis zu 70 Prozent fürs Heizen mit erneuerbaren Energien

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Bund ein Förder-programm für Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Stückholz-/Pellets-/Hackschnitzelheizungen, Wärmepumpen) bzw. für Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen aufgelegt, erklärt Christine Galster vom Landratsamt Forchheim. Für den Austausch einer Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe, eine Stückholz- bzw. Pelletsheizung oder für den Anschluss an ein Nahwärmenetz gibt es zum Beispiel 30 Prozent Zuschuss in der Basisförderung. Wer als Eigentümer sein Haus selber bewohnt, bisher mit fossiler Energie (Öl, Gas, Nachtspeicheröfen) geheizt hat und nun auf ein klimafreundliches Heizsystem mit Nutzung erneuerbarer Energien umrüstet, kann zusätzlich den 20 prozentigen Klimageschwindigkeitsbonus bekommen. Selbstnutzer können zudem vom Einkommensbonus profitieren, sofern der Durchschnitt des zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung unter 40.000 Euro lag. Insgesamt ist bei Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen ein maximaler Zuschuss in Höhe von 70 Prozent für den Heizungstausch möglich. Zu beachten ist, dass der entsprechende Fördersatz bei Einfamilienhäusern auf maximal 30.000 Euro förderfähiger Investitionskosten bzw. bei Mehrfamilienhäusern auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit und auf jeweils maximal 15.000 Euro förderfähiger Investitionskosten für die zweite bis sechste Wohneinheit gewährt wird.

Elektronische Antragstellung für die KfW-Heizungsförderung

Beim Heizungstausch stellt der Hauseigentümer den Förderantrag elektronisch über das KfW-Online-Portal unter Verwendung der ID-Nr. aus der vom Heizungsinstallateur oder einen Energieberater erstellten Bestätigung zum Antrag (BzA). Bei der Antragstellung muss außerdem bereits ein entsprechender Liefer- und Leistungsvertrag (Auftrag) für das neue Heizsystem mit hochgeladen werden; dieser muss eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung enthalten. Die Umsetzungsfrist beträgt einheitlich 36 Monate und kann nicht verlängert werden. Weitere Informationen zur KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen: www.kfw.de/458

BAFA-Zuschüsse von 15 Prozent für die Optimierung bestehender Heizungen

Das Förderprogramm (Bundesförderung effiziente Gebäude) kann aber auch für kleinere investive Maßnahmen an bestehenden Heizanlagen, wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in Verbindung mit dem Austausch von Heizungsumwälz- oder Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen oder sonstigen Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem (mindestens 2 Jahre alt) in Anspruch genommen werden; der Zuschuss hierfür beträgt 15 Prozent. Die Antragstellung läuft in diesen Fällen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de/beg.

15 bis 20 Prozent vom BAFA für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle

Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Erneuerung der Fenster, die Dämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Fassade gibt es 15 Prozent Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der BAFA-Zuschuss  um den 5-prozentigen iSFP-Bonus auf 20 Prozent. Für die Beantragung der BAFA-Zuschüsse für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle ist zwingend ein Energieberater zu beauftragen und die ID-Nr. aus dessen technischer Projektbeschreibung (TPB) in das elektronische Antragsformular einzugeben. Bereits bei der Antragstellung ist ein Liefer- und Leistungsvertrag (Auftrag) mit einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung hochzuladen und mit einzureichen. Die Umsetzungsfrist beträgt einheitlich 36 Monate und kann nicht verlängert werden.

Weitere Informationen dazu: www.bafa.de/beg.

50 Prozent Zuschuss für Energieberatung und Erstellung Sanierungsfahrplan

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch die Kosten für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans durch einen anerkannten qualifizierten Energie-berater vom BAFA über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ mit 50 Prozent bzw. bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit maximal 850 Euro bezuschusst werden. Denn oftmals sind sich Hauseigentümer noch nicht sicher, welche Sanierungsmaßnahme sie als erstes in Angriff nehmen sollen. Hier kann es sinnvoll sein, sich zunächst von einem neutralen Energie-Effizienz-Experten vor Ort beraten zu lassen. Neben der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes enthält der Beratungsbericht auch Vorschläge für eine zweckmäßige Sanierung und gibt Empfehlungen für die zeitliche Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen; dies ist dann der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Weitere Einzelheiten zur „BAFA-Energieberatung für Wohngebäude“ www.bafa.de/ebw.

Zusätzliche zinsverbilligte KfW-Kredite

Mit den jeweiligen Bewilligungsbescheiden der KfW bzw. des BAFA kann für die weiteren nicht gedeckten Investitionskosten über die Hausbank ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW beantragt werden. Aktuelle Infos und Konditionen: www.kfw.de/358 bzw. www.kfw.de/359.

Für umfassendere Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus können auch gleich zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen über die Hausbank bei der KfW beantragt werden. Anforderungen und Konditionen: www.kfw.de/261.

Je weniger Energie das Gebäude benötigt, umso höher die Förderung.

Weitere Informationen zur Bundesförderung effiziente Gebäude:

Zuschüsse: www.bafa.de/beg, www.kfw.de/heizung,

Kredite:  www.kfw.de/261, www.kfw.de/358 oder www.kfw.de/359

Weitere KfW-Förderprogramme für Umbau und Neubau

Neben diesen Förderprogrammen gibt es weitere Zuschuss- oder Kreditvarianten der KfW-Bankengruppe, z. B.

-        Kredit für altersgerechtes Umbauen, www.kfw.de/159

-        Kredite für die Errichtung neuer energieeffizienter Wohngebäude/Effizienzhäuser:


Forchheim, 26.06.2025

Pressestelle