Bürgerservice / FAQ / Jugendhilfeplan - Landratsamt Forchheim

09.09.2010

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Bürgerservice / FAQ / Jugendhilfeplan

Einleitung

Jugendhilfeplanung

ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte) haben für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Sie ist darauf gerichtet, die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe optimal zu erfüllen. Als Mittel hierzu gehört nach § 80 SGB VIII die Jugendhilfeplanung.

Die Jugendhilfeplanung im Landkreis Forchheim hat in den Jahren seit 1996 fortlaufende den Bestand in der Jugendhilfe ermittelt, den Bedarf festgestellt und Maßnahmeempfehlungen erarbeitet. Die folgenden Seiten enthalten eine Zusammenstellung der Ergebnisse dieses Prozesses.

Ansprechpartner im Landratsamt Forchheim - Amt für Jugend und Familie - Jugendhilfeplanung:

Martin Hempfling
Steinbühlstr. 7, 91301 Forchheim
1. Stock, Zimmer 109
Tel. 09191/86 23 60
Fax. 09191/86 88 23 60
E-Mail: martin.hempfling@lra-fo.de

 


[Martin Hempfling]

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