Kommunale Behindertenbeauftragte - Landratsamt Forchheim

09.09.2010

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Kommunale Behindertenbeauftragte

Nein zur Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes

- Kommunale Behindertenbeauftragte verwehren sich gegen zahnloses Gesetzeswerk -

Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz steht zur Novellierung an. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben, nach Aufforderung durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, zahlreiche Verbände der Selbsthilfe, Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VkIB) Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen wurden in mühsamer Arbeit erstellt und die Inhalte umfassend und qualifiziert begründet.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat zu keiner Zeit und in keinem einzigen Gremium eine ernsthafte und offene Auseinandersetzung mit den eingereichten Stellungnahmen stattgefunden. Alle Stellungnahmen sind verpufft - Kompetenz und die notwendigerweise in eine Novellierung einfließenden Erfahrungen aus der Praxis wurden ignoriert. Der dem Landtag jetzt vorgelegte Entwurf ist erneut nicht dazu angetan, den selbst formulierten Ansprüchen zu genügen, da nicht einmal im Falle einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben Konsequenzen zu befürchten sind.

Wir, die kommunalen Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung sind nicht gewillt diese Vorgehensweise zu akzeptieren und haben deshalb in einer Resolution, an alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen und an den Bayerischen Ministerpräsidenten, gegen diese Form der (Schein-) Beteiligung  von Betroffenen und ihren Interessensvertretungen protestiert und uns dagegen verwehrt. Derart hoheitliches Handeln ist der Nährboden auf dem Politikverdrossenheit wächst.

Noch vor der Sommerpause soll nun diese Woche im Bayerischen Landtag das novellierte Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet werden. Per Emailnachricht wurden am Wochenende persönlich nochmals alle Abgeordneten im Bayerischen Landtag gebeten, der Novellierung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und sich für einen offenen Dialog mit den Betroffenenverbänden und Ihren Interessensvertretungen einzusetzen.

Die kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern


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